Erklärung zur Barrierefreiheit
Dem Citymanagement Sterkrade ist es wichtig, die Inhalte unserer Internetseite Menschen mit Behinderungen durch digitale Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Die Benutzerfreundlichkeit wird ständig verbessert, wobei wir die entsprechenden Standards (WCAG, BITV und der Norm EN 301 549) anwenden.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Juni 2025. Die Erklärung wurde nach der Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zuletzt überprüft am 11.07.2025.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.sterkrade-stadtteilbuero.de veröffentlichte Webseite des Citymanagement.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite des Citymanagement ist mit den Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:
Diese Einschätzung beruht auf einer vom 09.07.2025 bis 11.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch das Citymanagement. Wir haben vor, diese Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung
unserer Inhalte bis Ende 2025 zu beheben.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie als Nutzer Mängel an der Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir reagieren so schnell wie möglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Kontakt und ansprechpartnerin:
Citymanagement Sterkrade
Yvonne Bleidorn
Bahnhofstraße 42
46145 Oberhausen
Fon: 0208 63580600
Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsstelle
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an
die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines
Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über die Internetseite der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik