Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Dem Citymanagement Sterkrade ist es wichtig, die Inhalte unserer Internetseite Menschen mit Behinderungen durch digitale Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Die Benutzerfreundlichkeit wird ständig verbessert, wobei wir die entsprechenden Standards (WCAG, BITV und der Norm EN 301 549) anwenden. 

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Juni 2025. Die Erklärung wurde nach der Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zuletzt überprüft am 11.07.2025.

Geltungsbereich

 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.sterkrade-stadtteilbuero.de veröffentlichte Webseite des Citymanagement.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Die Webseite des Citymanagement ist mit den Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:

  • Die eingebundenen Videos enthalten keine Untertitel. Begründung: Bedingt durch den Aufwand konnte dieser Punkt bislang nicht umgesetzt werden. Die Videos enthalten keine Informationen, die nicht auch in Textform auf der Webseite verfügbar sind.
  • PDF-Dokumente, die über Verlinkungen auf den Seiten erreichbar sind, sind derzeit noch nicht barrierefrei umgesetzt. Auch hier ist der hohe Aufwand die Ursache. 


Diese Einschätzung beruht auf einer vom 09.07.2025 bis 11.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch das Citymanagement. Wir haben vor, diese Mängel im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung unserer Inhalte bis Ende 2025 zu beheben.

Feedback und Kontaktangaben

 

Sollten Sie als Nutzer Mängel an der Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir reagieren so schnell wie möglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Kontakt und ansprechpartnerin:

 

Citymanagement Sterkrade
Yvonne Bleidorn
Bahnhofstraße 42
46145 Oberhausen
Fon: 0208 63580600

E-Mail: citymanagement@stadtteilbuero-sterkrade.de

Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsstelle

 

Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über die Internetseite der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik


Öffnungszeiten

Montag: 10:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch: 10:00 - 15:00 Uhr

Bahnhofstraße 42, 46145 Oberhausen

 

Weiterhin sind wir an allen Werktagen

Telefonisch (0208 63580600) und per Mail
(citymanagement@stadtteilbuero-sterkrade.de)

für Sie erreichbar.

 

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